Mitglied im MITMG e.V. - Medien und IT-Netzwerk Mönchengladbach

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

5. Gewährleistung bei Software

5.1 Alle Programme sind sorgfältig geprüft. Auch bei einer Installation durch uns haften wir nicht für aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstehenden Schaden soweit und nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

5.2 Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Installation und/oder falscher Anwendung durch den Käufer oder einen Dritten ist ausgeschlossen.

5.3 Gewährleistungsansprüche sind innerhalb 2 Monaten ab Auslieferung der Ware geltend zu machen. Die Verpflichtung aus der Gewährleistung beschränkt sich bei uns auf Fehlerbeseitigung und auf den Zeitraum von 6 Monaten nach Gefahrübergang.

5.4 Weiterhin gelten die entsprechenden Software-Lizenzverträge, die unserer Software beiliegen.

6. Lieferzeit

6.1 Die Lieferzeit beginnt, sobald sich beide Teile über die Bedingungen des Ge-schäfts einig sind, jedoch frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls vor Eingang einer Vereinbarten Teilzahlung.

6.2 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im übrigen berechtigen uns solche Ereignisse von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.

6.3 Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir nach einer Woche, ab Absendung der Versandanzeige, berechtigt, die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen und dem Käufer, die durch Lagerung entstehenden Kosten, in Rechnung zu stellen.

6.4 Solange der Besteller nicht alle ihm obliegenden Vertragspflichten erfüllt hat, ist eine Überschreitung der Lieferfrist durch uns nicht gegeben.

7. Gefahrenübergang

7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware einem Transportunternehmen übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen.

7.2 Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.

8. Besondere Zahlungsbedingungen

8.1 Der Käufer kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.

8.2 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten fordern sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

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